Schulungen & Kurse – ÖASA Gerinnungs-Schulung
Jeder Mensch hat seine ganz individuelle Blutgerinnung zur Eindämmung des Blutverlustes bei Verletzungen. Dieses – an sich sehr sinnvolle & ausgeklügelt funktionierende System in unserem Körper führt andererseits bei bestimmten Voraussetzungen zu unerwünschten Gerinnselbildung (Thrombose). Mit meist katastrophalen Folgen wie z.B. Schlaganfall oder Lungenembolie.
Das kann man weitgehend durch Einnahme eines sogenannten Gerinnungshemmers wie z.B. Marcoumar, Sintrom oder Phenprocoumon vermeiden . Diese Tabletten haben auch bei Langzeitgebrauch keine Nebenwirkungen, allerdings erfordern sie eine regelmäßige Blutkontrolle (1 Tropfen aus der Fingerbeere) und eine – je nach Messwert – eventuelle Anpassung der Tablettendosierung von Woche zu Woche. Ähnliches gilt ja auch bei Blutzucker und Insulin-Dosierung.
Messen und Dosieren kann man erlernen, Gerät & Teststreifen werden von der Krankenkasse (abzüglich eines Selbstbehaltes) bezahlt. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Schulung.
WELCHE PATIENTEN KOMMEN IN FRAGE?
Menschen mit Kunstklappenersatz, wiederholter tiefer Beinvenenthrombose oder Lungenembolie, Vorhof-Flimmern (ab ca. 60.Lebensjahr) mit/ohne Schlaganfall,
angeborene Gerinnungsstörung etc.
Hinweis: Die Verwendung eines Gerinnungshemmers (im Volksmund fälschlicherweise Blutverdünnung genannt) muß auf Dauer bzw. lebenslang vorgeschrieben sein.
Wie kann ich teilnehmen?
Die Anmeldung erfolgt entweder über Fr. DGKS Irmgard Bartmann unter der Tel.Nr. 0650 39 37 541 oder über die Assistenz des Ambulatorium Nord unter
Bekanntgabe von Name, Adresse, Versicherungsnummer, Tel-Nr. und /oder e-mail-Adresse (am besten durch eine e-mail an info@ehuber.at).
Wir leiten Ihre Anmeldung gerne weiter, aus organisatorischen Gründen erfolgt die endgültige Terminvergabe ausschließlich über das Gerinnungsschulungsteam. Sie werden von Fr. Dr. Karavaeva-Rohr oder DGKS Bartmann kontaktiert.
Schulungen finden einmal pro Quartal statt. Sollten für Sie die Termine in Salzburg nicht passen, können sie über die ÖASA-Homepage Schulungszentren in anderen Bundesländern kontaktieren.
Woher bekomme ich die Informationen?
Ausführliche Auskunft zu den Schulungsinhalten/-terminen & Kriterien für Krankenkassen erhalten Sie unter 0650 39 37 541 (DGKS Irmgard Bartmann).
Diesen Verordnungsschein beim Chefarzt Ihrer Versicherung abgeben & Sie bekommen die Materialien dann per Post zugesandt.
Was Kostet das?
Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Schulung.
Eine Überweisung des Haus-/Facharztes/Klinik an das Ambulatorium Nord mit dem Vermerk „Gerinnungsschulung“ ist notwendig. Einen Selbstbehalt beim Messgerät und den Streifen kann, je nach Sozialversicherung, anfallen. Text
Was muss ich mir zutrauen?
Fast jeder Patient ist in der Lage, das Selbstmanagement seiner Gerinnung zu erlernen, soferne er das wirklich will. Man kann sich zudem von einem Angehörigen helfen lassen. Sie müssen 1x pro Woche messen und dosieren, und alle 3 Monate den Gerinnungs-Ausweis beim Haus-/Facharzt kontrollieren lassen.
Selbsthilfegruppe INR
Was muss ich zur Schulung mitbringen?
VERORDNUNGSSCHEIN
Coagucheck InRange Gerinnungsmonitor
Coagucheck XS Pt 48 Teststreifen
Softclix Lancet 50 St.
Überweisungsschein
für Dr. Edith Huber
Inhalt: Gerinnungsschulung erbeten + Diagnose
Gerinnungs-Ausweis
Ihr Messgerät wird Ihnen bei der Schulung ausgehändigt
Wie komme ich zu einem Teststreifen?
Sie können sich jedes Jahr von Ihrem betreuenden Arzt einen jährlichen Bedarf an Teststreifen & Lanzetten verordnen lassen
Verordnungsschein
Coagucheck XS Pt 48 Teststreifen
Softclix Lancet 50 St.